Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sonnesoft Digital Media für digitale, kreative und agenturnahe Leistungen.
Stand: 12. September 2026
1. Vertragspartner
Vertragspartner dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist:
Sonnesoft Digital Media
Vertreten durch: Caglar Kuytan
Siegener Str. 38
13583 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@sonnesoft.de
Telefon: 030 33309370
Weitere gesetzliche Anbieterkennzeichnung findet sich im Impressum.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über digitale, kreative und agenturnahe Leistungen zwischen Sonnesoft Digital Media (nachfolgend „Sonnesoft“, „wir“ oder „uns“) und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Zum Leistungsangebot können – soweit jeweils vereinbart – insbesondere gehören:
- Webdesign
- Website-Entwicklung
- UX/UI-Design
- Branding und kreative Leistungen
- SEO und Local SEO
- Social-Media-Leistungen
- Google Ads und Kampagnenbegleitung
- KI-bezogene digitale Leistungen
- Medien- und Content-Produktion
- Beratung
- technische Umsetzung
- Wartung und Support
- projektbezogene individuelle Digitalleistungen
Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Vertrag.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sonnesoft ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
3. Unternehmer und Verbraucher
Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch diese AGB nicht pauschal vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Soweit für Verbraucher zwingende gesetzliche Vorschriften gelten, bleiben diese unberührt. Abweichende Regelungen in diesen AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
Eine vollständige Widerrufsbelehrung für Verbraucher ist nicht Bestandteil dieser AGB. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen.
4. Angebot und Vertragsschluss
Eine Projektanfrage über die Website, über das Kundenportal oder auf anderem Wege ist noch kein verbindlicher Vertrag. Sie dient der Aufnahme der Kommunikation und der Klärung des möglichen Leistungsbedarfs.
Sonnesoft kann auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder eine sonstige vertragliche Grundlage erstellen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder Sonnesoft die Beauftragung ausdrücklich bestätigt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes klar vereinbart ist.
Die Annahme und die Auftragsbestätigung können in Textform erfolgen, einschließlich per E-Mail.
Darstellungen auf der Website, in Portalen oder in sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
5. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den individuell vereinbarten Unterlagen, insbesondere aus:
- individuellem Angebot
- Proposal
- Projektbeschreibung
- Auftragsbestätigung
- abgestimmtem Briefing
- schriftlichen oder in Textform festgehaltenen Änderungsvereinbarungen
Widersprechen diese individuellen Vereinbarungen den vorliegenden AGB, gehen die individuell vereinbarten Regelungen vor.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen schuldet Sonnesoft nicht. Ergänzungen und Erweiterungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Sonnesoft die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, soweit diese für das jeweilige Projekt benötigt werden. Dazu können insbesondere gehören:
- Texte
- Logos
- Bilder
- Marken- und Gestaltungsvorlagen
- Zugangsdaten
- Freigaben
- Feedback
- rechtliche Angaben
- technische Zugänge
- Projektansprechpersonen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneter Form erfolgen, können vereinbarte Projektfristen angemessen verlängern.
7. Projektablauf und Freigaben
Der konkrete Projektablauf richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Typischerweise können folgende Schritte Bestandteil sein:
- Briefing
- Konzept und Design
- Umsetzung
- Feedback und Überarbeitung
- Freigabe
- Übergabe oder Go-Live, soweit vereinbart
Freigaben können in Textform oder über das von Sonnesoft bereitgestellte Projektportal erfolgen. Eine solche Freigabe kann als projektbezogene Freigabe behandelt werden, wenn sie dem Kunden klar zurechenbar ist.
Eine Freigabe dokumentiert den jeweiligen Projektstand. Sie schließt gesetzliche Rechte, insbesondere Mängelrechte, nicht pauschal aus. Nachträgliche Anpassungen können, soweit sie über den vereinbarten Umfang hinausgehen, als Änderungswunsch behandelt werden.
8. Änderungswünsche
Wünscht der Kunde Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, kann Sonnesoft diese als zusätzliche Arbeiten kennzeichnen.
Zusätzliche Arbeiten können eine gesonderte Preisvereinbarung oder ein ergänzendes Angebot erfordern. Vereinbarte Fristen können sich entsprechend ändern.
Zusätzliche Kosten entstehen nicht verdeckt. Soweit zusätzliche Arbeiten vergütungspflichtig sind, teilt Sonnesoft dies vor der Ausführung mit, soweit dies nach den Umständen zumutbar und praktikabel ist. Der Kunde kann dann entscheiden, ob die zusätzliche Leistung beauftragt werden soll.
9. Preise und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarung.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem geltenden Recht und der jeweiligen Rechnung.
Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten und Zahlungswege ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung.
Soweit vereinbart, können insbesondere folgende Zahlungsweisen Anwendung finden:
- Vorauszahlung
- Anzahlung
- Meilensteinzahlungen
- Schlusszahlung
Konkrete Prozentsätze, Beträge oder Zahlungsfristen werden in diesen AGB nicht pauschal festgelegt. Maßgeblich ist die individuelle Vereinbarung.
10. Fristen und Verzögerungen
Projekttermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Unterlagen, ausbleibende Mitwirkung oder verspätete Freigaben, können vereinbarte Fristen entsprechend verschieben.
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Sonnesoft, einschließlich höherer Gewalt, können Fristen angemessen verlängern. Sonnesoft informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
11. Abnahme
Soweit werkvertragsähnliche Leistungen (Werkleistungen) geschuldet sind, kann Sonnesoft nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung deren Abnahme verlangen.
Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung in einem angemessenen Zeitraum und teilt wesentliche Mängel mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt. In diesen AGB wird keine automatische Abnahmefiktion mit einer festgelegten Frist vereinbart.
12. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Der Kunde erhält an den finalen, vergüteten Leistungsergebnissen Nutzungsrechte in dem Umfang, der im jeweiligen Projekt oder Angebot vereinbart ist.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung eingeräumt.
Quelldateien, interne Methoden, wiederverwendbare Komponenten, Vorlagen, Bibliotheken, Werkzeuge und Know-how verbleiben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bei Sonnesoft oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Drittinhalte, Lizenzen, Schriften, Software, Medien und sonstige fremde Schutzrechte bleiben den jeweiligen Lizenzbedingungen unterworfen.
An vom Kunden bereitgestellten Materialien erwirbt Sonnesoft keine über die Projektdurchführung hinausgehenden Eigentums- oder Urheberrechte. Der Kunde räumt Sonnesoft lediglich die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt oder diese rechtmäßig beschaffen kann.
13. Open Source, Drittanbieter und Plattformen
Digitale Projekte können Dienste, Komponenten oder Plattformen Dritter einbeziehen, soweit dies vereinbart oder für die Leistungserbringung üblich und geeignet ist. Dazu können insbesondere gehören:
- Hosting
- Domains
- APIs
- Schriften
- Plugins
- externe Plattformen
- SaaS-Anbieter
- Open-Source-Software
Für solche Drittleistungen können deren eigene Bedingungen, Verfügbarkeiten und Weiterentwicklungen gelten.
Sonnesoft ist nicht verantwortlich für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittdiensten außerhalb des zumutbaren eigenen Einflussbereichs. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Hosting, Domains und externe Kosten
Soweit Hosting, Domains, Softwarelizenzen oder vergleichbare Drittleistungen Bestandteil eines Projekts sind, richten sich Umfang, Laufzeit und Kosten nach dem jeweiligen Angebot.
Wiederkehrende Kosten Dritter werden dem Kunden offengelegt, bevor sie ihm in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde kann eigene Konten bei Drittanbietern unterhalten oder fortführen müssen. Es besteht keine automatische Annahme, dass Sonnesoft jedes Projekt hostet oder dauerhaft betreibt.
15. Kundeninhalte und rechtliche Verantwortung
Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dazu können insbesondere gehören:
- Texte
- Bilder
- Marken
- Logos
- Produktaussagen
- rechtliche Hinweise
- Werbeaussagen
Sonnesoft erteilt keine verbindliche Rechtsberatung, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig.
Sonnesoft kann Inhalte ablehnen, deren Rechtswidrigkeit offensichtlich ist oder deren Verwendung für Sonnesoft unzumutbar wäre.
16. Daten und Zugangsdaten
Zugangsdaten, die für die Projektdurchführung überlassen werden, dürfen nur für die vereinbarten Projektzwecke verwendet und müssen sorgfältig behandelt werden.
Der Kunde sollte Zugänge nach Projektabschluss, soweit sachgerecht, ändern oder widerrufen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
17. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte.
Der Kunde soll Sonnesoft, soweit anwendbar und zumutbar, eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumen.
Gegenüber Verbrauchern können die gesetzlichen Mängelrechte nicht eingeschränkt werden. Diese AGB enthalten keine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Verbraucher.
18. Haftung
Sonnesoft haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sonnesoft – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sonnesoft.
Eine weitergehende Haftungsbeschränkung, die gegenüber Verbrauchern unzulässig wäre, wird nicht vereinbart. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
19. Projektergebnisse und wirtschaftlicher Erfolg
Soweit Leistungen aus den Bereichen SEO, Anzeigen, Social Media oder sonstiges digitales Marketing betroffen sind, schuldet Sonnesoft die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit dieser von Märkten, Plattformen, Algorithmen oder sonstigen Dritten abhängt.
Ohne ausdrückliche schriftliche Garantie übernimmt Sonnesoft insbesondere keine Zusicherung hinsichtlich
- bestimmter Rankings
- Umsätzen
- Leads
- Reichweite
- Freigaben durch Plattformen
- algorithmischer Ergebnisse
Ausdrücklich schriftlich übernommene Garantien bleiben unberührt.
20. Referenznennung
Sonnesoft darf ein Projekt öffentlich nur dann als Referenz nennen oder Projektergebnisse öffentlich zeigen, wenn dies vereinbart ist oder der Kunde eingewilligt hat.
Eine pauschale, verdeckte Einwilligung zur öffentlichen Verwendung ist in diesen AGB nicht enthalten.
21. Vertragsdauer und Beendigung
Verträge enden nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung, der gesetzlichen Vorschriften oder der vereinbarten Projektdauer.
Für laufende oder wiederkehrende Leistungen ergeben sich ordentliche Kündigungsregelungen, soweit einschlägig, aus dem jeweiligen Angebot oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
In diesen AGB werden keine pauschalen Kündigungsfristen festgelegt.
22. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher und steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Widerrufsbelehrung ist gesondert unter Widerruf bereitgestellt. Ein vollständiges Widerrufsformular ist nicht Bestandteil dieser AGB.
23. Kommunikation
Die geschäftliche und projektbezogene Kommunikation kann insbesondere über E-Mail, das Kundenportal und vereinbarte Projektwerkzeuge erfolgen.
Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell und teilt Änderungen unverzüglich mit, soweit sie für die Vertragsdurchführung relevant sind.
24. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Andere Sprachfassungen der Website dienen der Orientierung, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern wird kein ausschließlicher Gerichtsstand in Berlin vereinbart.
26. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung, die gesetzliche Wertungen verändern könnte, wird nicht vereinbart.

